Stefan Große
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
AUSBILDUNG
Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg von 1996-2001
Rechtsreferendariat in Schweinfurt und Würzburg von 2001-2003
BERUFSERFAHRUNG
Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2004
Rechtsanwalt im Anwaltsbüro Dr. Haas in Schweinfurt von Juni 2004 bis April 2011
Selbstständiger Rechtsanwalt in der Bürogemeinschaft Dr. Gündisch & Kollegen, Schweinfurt, von Mai 2011 bis April 2014
Ab Mai 2014 selbstständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit RA Bernhard Ackermann (auch Fachanwalt für Familienrecht)
QUALIFIKATIONEN
Seit November 2007 besteht aufgrund des Nachweises der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Berechtigung, die Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen.
Seit dem Jahr 2012 besteht aufgrund des Nachweises der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auch die Berechtigung, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.
Seit August 2010 Fachautor für die Zeitschrift Immobilien- und Mietrecht (IMR).
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Familienrecht im DAV
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mietrecht und Immobilien im DAV
- Gründungsmitglied im Centrum für juristische Fortbildung e.V.
EHRENÄMTER
- Justiziar des BRK Kreisverbands Schweinfurt
- Mitglied im Vorstand des Kunstvereins Schweinfurt e.V.